Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und vorbehaltloser Lieferung unsererseits, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechts fähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag, ebenso wie vereinbarte Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlich niederzulegen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind frei bleibend. Irrtümer, technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnlichen Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.
2. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung eines Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Eine von uns abgegebene Eingangsbestätigung einer Bestellung, stellt noch keine verbindliche Annahme dieser Bestellung dar.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
4. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog.
5. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
6. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn X-press Caffé die bestellte Ware an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt, spätestens mit Anlieferung der Ware beim Kunden. Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltene Waren, sofern zuvor keine Versandbestätigung verschickt wurde und der Kaufvertrag deswegen mit der Anlieferung der Ware beim Kunden zustande komm.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine schon erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Siehe § 10 Nr.8
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle in unserem Onlineshop angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer von 19 %, diese fällt zusätzlich an. Alle Preise verstehen sich ab Betriebsstätte Wiesbaden inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten. Weitere Informationen zum Thema Versandkosten und Bezahlung finden Sie unter dem Punkt Versand auf www.x-presscaffe.de
2. Die Bezahlung durch den Kunden kann durch Vorkasse, Bezahlung mit PayPal, Bezahlung über Klarna , mit EC-Karte und mit Kreditkarte erfolgen. Bei Bezahlung über PayPal und Klarna stehen Ihnen zusätzlich die Optionen Ratenkauf und Rechnung zur Verfügung.
Bestellungen aus dem Ausland werden generell nur gegen Vorkasse abgewickelt. Zudem fallen hierfür bestellspezifische Versandkosten an.
Vorkasse-Zahlung:
Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung. Bei Bestellung per Vorkasse erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Angabe unserer Bankverbindung und der Ihrer Bestellung zugeordneten Bestellnummer. Diese Bestellnummer geben Sie bitte zusammen mit Ihrem Vor-/Nachnamen als Verwendungszweck bei der Überweisung an. Bitte beachten Sie, dass je nach Wochentag und Geschwindigkeit der jeweiligen Bank ein Zahlungseingang 1 bis 5 Tage dauern kann. Ihre Bestellung kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet werden.
Nachnahme-Zahlung: Nicht verfügbar.
Nachnahme-Zahlungen erfolgen in der Regel in bar an den Boten, Spediteur (Lieferant). Bitte achten Sie darauf den Betrag möglichst passend bereit zu legen, da die Boten (Lieferant) häufig über kein Wechselgeld verfügen! Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zu den Versandkosten nochmals 49,90 € Nachnahme-Gebühr erheben, welche auf der von uns an Sie gestellten Rechnung ausgewiesen wird.
Zahlung bei Selbstabholung Ihrer Waren
Bei Selbstabholung Ihrer Waren ist die Zahlung nur durch Barzahlung, EC-Karte und Kreditkarte möglich.
3. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, dass X-press Caffé keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von X-press Caffé erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten. Falls bei der Einfuhr in Ihr Land (z.B. Schweiz) Mehrwertsteuer anfällt, können Sie vor Überweisung die deutsche Mehrwertsteuer aus Ihrer Bestellung entfernen lassen und müssen diese nicht mit überweisen.
4. Für die Lieferung in Drittländer sind alle Gebühren/Kosten/Entgelder bzgl. der Einfuhr, der Umsatzsteuer oder des Zolls sofort zahlbar.
5. Installations- – u. Montagekosten sind nicht im Preis enthalten.
6. Der angebotene Kaufpreis ist Verbrauchern gegenüber bindend. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.
7. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe, gesondert ausgewiesen.
8. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
9. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Besteller ist nur dann berechtigt Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzubehalten, wenn die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältniss zu der geltend gemachten Mängeln steht.
11. Die Kosten für Kundenzeichen (Logo usw.) werden separat in Rechnung gestellt. Handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen werden vom Besteller akzeptiert.
12. Der Versand innerhalb Deutschland erfolgt zu den angegebenen Versandkonditionen. Ausnahmen stellenhier alle innerhalb Deutschlands befindlichen Inseln oder Bergstationen dar. Im Falle einer Insel / Bergstation Belieferung , behalten wir uns das Recht vor, einen für die jeweilige Insel/Bergstation spezifischen Zuschlag zu berechnen.
§ 4 Lieferzeit
1.Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Insbesondere die vollständige Ausweisung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen und des Eingangs einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, incl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Weiterhin geht im Fall die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem er in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Mit Beginn der vereinbarten Lieferzeit sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt trotz unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht zu, die Ware bei uns einzulagern u. zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtliche der durch diese Maßnahme oder anderweitig durch den Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 25 % der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Liefer- und Leistungsstörungen , aufgrund höherer Gewalt und von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Pandemien, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung um bis zu 8 Wochen. Wenn die Behinderung länger als 8 Wochen dauert, ist der Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Die Lieferung einer Ware erfolgt frei Bordsteinkante an die Lieferadresse des Kunden. Dieser muss selbst für einen fachgerechten Transport zum endgültigen Standort sorgen. Die Firma X-press Caffé übernimmt keine Haftung für eventuelle Hilfeleistungen ihres Personals bei diesem Transport. siehe § 9
7. Mehrere Anlieferungsversuche
Bitte stellen Sie sicher, dass Lieferanten/Spediteur Sie zum vorgegebenen Liefertermin antrifft. Es werden seitens der Lieferanten/Spediteurs für jeden weiteren Anlieferungsversuch extra Kosten in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich i.S.d. § 377 HGB im Beisein des Lieferanten zu überprüfen, sich offensichtliche Mängel quittieren zu lassen und den Missstand X-press Caffé unverzüglich mitzuteilen.
9. Kosten für Retouren-Sendungen
Sollte aufgrund einer Schuld des Kunden keine Zustellung möglich sein, wird das Paket oder die Palette zu uns retouniert. Die Kosten für die Retouren-Sendungen hat der Kunde zu tragen.
§ 5 Abnahme
Wird die Montage durch uns vorgenommen, so erfolgt die Abnahme mit Fertigstellung der Montage. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, so gilt die Abnahme 7 Tage nach Abschluss der Montage als erfolgt. Ebenso gilt der Inhalt der Rechnung als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht sofort, bei Nichtkaufleuten nicht innerhalb 7 Tagen schriftlich widerspricht.
§ 6 Montage
1. Es ist zwingend notwendig, dass unsere Geräte ausschließlich von Fachkräften montiert und/oder angeschlossen werden. Die aus dieser Montage und/oder Anschlussarbeiten entstehende Rechnung seitens der Fachkraft ist für den Zeitraum des Garantieanspruches aufzubewahren, da diese maßgebend für den Garantieanspruch des Kunden ist. Möchte der Kunde von seinem Garantieanspruch Gebrauch machen, ist dieser ausschließlich unter Vorlage der entsprechenden Montage und/oder Anschlussrechnung der Fachkraft rechtskräftig.
2. Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, Strom, Wasser, Heizung, Beleuchtung und die zur Aufbewahrung der gelieferten Sachen und der zur Montage mitgebrachten Werkzeugen benötigten abschließbaren Räume bereitzustellen.
3. Zum Transport schwerer Gegenstände sind vom Kunden Hilfspersonen sowie die notwendigen Rüst- und Hebezeuge zu beschaffen.
4. Erweisen sich Öffnungen in den Gebäuden zur Herbeischaffung von Teilen als zu klein, sind alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Vergrößerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile sowie Fehl- und Wartezeiten vom Kunden zu tragen.
5. Maurer-, Putz-, Maler-, Zimmerer-, Installations- u. Elektroanschlussarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten. Werden durch den Verkäufer Geräte angeschlossen, müssen bauseits alle erforderlichen Wasser-, Abwasser-. Strom- u. Gasanschlüsse am Aufstellungsort bis an die Geräte geführt sein.
6. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefersachen; wir haften nicht für die Arbeiten der für uns tätigen Personen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstellung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie vom Kunden veranlasst sind.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versandkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
3. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versandkauf erst mit Übergabe der Sache an den Verbraucher über.
4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Siehe § 14
§ 8 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hat der Unternehmer den Liefergegenstand entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung verbracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung entstehenden Mehrkosten.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt eine 2-malige Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrecht zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, so trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Sachen trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Gegenständen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahr ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 4 dieses Paragraphen angezeigt hat.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mängelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
11. Sämtliche Bilder, die für die Warenpräsentation im Onlineshop von X-press Caffé/Grosshandel genutzt werden, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung, insbesondere bei Farben kann es wegen der unterschiedlichen Darstellung auf verschiedenen Bildschirmen zu Abweichungen kommen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.
12. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ausdrücklich vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung ausdrücklich vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieses Paragraphen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und in Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, und nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, und in Zahlungsverzug gerät.
8. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
§ 12 Registrierung des Kunden, Kundenkonto
1. Um in dem Onlineshop von X-press Caffé einkaufen zu können, ist es erforderlich, dass sich der Kunde bei X-press Caffé registriert und ein Kundenkonto anlegt. Alternativ kann man für einen einmaligen Einkauf auch ohne Registrierung einkaufen.
2. X-press Caffé sendet dem Kunden unmittelbar nach Abschluss der Registrierung eine E-Mail mit den angegebenen Kundeninformationen an die bei der Registrierung vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse.
3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung, Spamfiltereinstellungen oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten von X-press Caffé im Zusammenhang mit der Bestellabwicklung ausgeschlossen ist. Der Kunde hat sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben.
§ 13 Kundendienst
Der Kunde hat kein Anrecht auf die Inanspruchnahme eines Kundendienstes durch X-press Caffè
§ 14 Allgemeines
1.Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden und hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren und nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren. Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
2. Veränderungen in der Inhaberschaft der Gesellschaft, der Gesellschaftsform oder sonstigen die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
3. Bei unfreien Sendungen/Zusendungen an X-press Caffé, verweigert X-press Caffé die Annahme derer.
§ 15 Datenspeicherung
1. Alle auf dieser Webseite erhobenen Daten werden entsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes (IuTDG) behandelt. Eine Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfolgt nicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Wiesbaden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.